Rechtssichere Gutachten vom zertifizierten Immobiliengutachter (DIAZert) – DIN EN ISO/IEC 17024 – unabhängig, nachvollziehbar, lokal.
Ihr Ansprechpartner für fundierte und nachvollziehbare Immobilienbewertungen.
Ob Wohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Grundstück – ich unterstütze Sie mit fundierter Sachkunde und einem klaren Blick fürs Wesentliche. Als zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) und Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten bewerte ich Ihre Immobilie unabhängig, professionell und präzise – gestützt auf über 15 Jahre Erfahrung in der Finanz- und Immobilienwirtschaft.
Meine Gutachten erfüllen höchste Qualitätsstandards und werden z. B. beim Finanzamt für steuerliche Zwecke anerkannt – etwa bei der Kaufpreisaufteilung oder bei einer verkürzten Restnutzungsdauer zur Optimierung von Abschreibungen. Auch bei Kauf, Verkauf oder zur Vermögensübersicht dienen sie als verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Diplom-Sachverständiger (DIA) – Grundstücksbewertung, Mieten & Pachten
Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) – DIN EN ISO/IEC 17024
Immobilienbewertung für Privatpersonen, Erben & Eigentümer
Jedes Gutachten wird individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Umfassende Wertermittlungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien – z. B. im Zusammenhang mit Kauf oder Verkauf, Erbauseinandersetzungen, Vermögensübersichten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gutachtliche Ermittlung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer einer Immobilie – häufig Grundlage für eine verkürzte steuerliche Abschreibung, insbesondere bei älteren Gebäuden oder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Weitere Informationen zum Restnutzungsdauergutachten finden Sie in den FAQs.
Fachgerechte Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil – erforderlich für die korrekte Anwendung der Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien. Ein fundiertes Gutachten kann dabei als rechtlich zulässige Alternative zur sogenannten BMF-Arbeitshilfe dienen, die oft zu einem vergleichsweise hohen Bodenwertanteil führt.
Prägnante, schriftliche Einschätzungen zu wirtschaftlich relevanten Fragen – z. B. zu marktüblichen Mieten, besonderen Grundstücksmerkmalen, Nutzungspotenzialen oder zur Einordnung von Vergleichspreisen im aktuellen Marktumfeld.
Analyse der Rentabilität von Immobilieninvestments sowie strukturierte Aufstellungen des Immobilienvermögens – z. B. zur Vorlage bei Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten oder im Rahmen von Finanzierung, Nachlass oder Vermögensplanung.
Ich berate unabhängig und fundiert zu strategischen Entscheidungen rund um Immobilien und Vermögensstruktur – z. B. bei An- und Verkauf, Bestandsoptimierung, Nachlassplanung oder im Rahmen größerer Investitionen. Auf Wunsch beziehe ich in die Analyse auch andere Vermögenswerte wie ETFs, Aktien, Anleihen oder liquide Mittel mit ein.
Ich unterstütze Sie mit objektiven, präzisen und rechtlich fundierten Analysen.
→ Verkehrswertgutachten | Restnutzungsdauergutachten | steuerliche Bewertungen & mehr.
Ich helfe Menschen dabei, den wahren Wert ihrer Immobilie zu erkennen – transparent, neutral und mit fachlicher Tiefe.
Eine Immobilienwelt, in der Klarheit, Vertrauen und Qualität an erster Stelle stehen.

Meine Leidenschaft für Immobilien entwickelte sich bereits während meines Volkswirtschaftsstudiums in Freiburg, als ich mich intensiv mit immobilienwirtschaftlichen Themen auseinandersetzte. Sowohl meine Diplomarbeit über Wohneigentumsquoten als auch meine Promotion zur Nutzung von Immobilienvermögen im Alter spiegeln dieses Interesse wider – und legten den Grundstein für meinen heutigen beruflichen Weg.
Was als akademisches Interesse begann, wurde im Laufe der Jahre zu einer beruflichen wie persönlichen Überzeugung: Ich habe selbst in Immobilien investiert, sie bewirtschaftet, analysiert und bewertet – und mache heute meine Leidenschaft zum Beruf.
Mein beruflicher Einstieg erfolgte mit einer fundierten Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach Stationen in der Finanzbranche – unter anderem acht Jahre bei der Baloise Holding im Risikomanagement und in der Finanzplanung – sowie langjähriger Verantwortung als Vizepräsident Finanzen bei Makkabi Deutschland, verfüge ich über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Unternehmens- und Immobilienbewertung, Finanzplanung, Investitionsanalyse und strategische Entscheidungsfindung. Als ehemaliger Stadtrat in Freiburg war ich zudem wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und in Aufsichtsgremien wie der Freiburger Stadtbau aktiv.
Heute bin ich als selbständiger Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig – mit Schwerpunkt auf der Region Südwestdeutschland rund um Freiburg, regelmäßig aber auch in Frankfurt am Main sowie bundesweit im Einsatz. Ich kombiniere fundiertes Fachwissen mit einem ganzheitlichen Blick auf wirtschaftliche, steuerliche und praktische Zusammenhänge – transparent, unabhängig und nachvollziehbar.
Ergänzend zu meiner wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung habe ich auch Sportwissenschaften studiert. Den nötigen Ausgleich zum beruflichen Alltag finde ich bis heute im Rennradfahren und Schwimmen – am liebsten draußen in der Natur rund um Freiburg, im schönen Breisgau und Schwarzwald.
Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung oder zum Ablauf eines Gutachtens? Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Themen.
Die Anfrage kann unverbindlich über Telefon, WhatsApp oder das Kontaktformular gestellt werden. Im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs werden das Anliegen und die Zielsetzung geklärt. Danach erfolgt eine erste Datenerfassung mit kurzer, unverbindlicher Vorabschätzung – ebenfalls kostenfrei. Bei Erteilung des Auftrags wird ein Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie vereinbart. Die Auswertung und Gutachtenerstellung erfolgen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Ortstermin. Das fertige Gutachten wird in der Regel digital übergeben – auf Wunsch auch in gedruckter Form.
Benötigte Unterlagen für die Immobilienbewertung:
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach Art, Umfang und dem jeweiligen Bewertungszweck. Die Abrechnung erfolgt in der Regel orientiert an der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.).
Da jedes Gutachten individuell erstellt wird, basiert das Honorar auf dem konkreten Bewertungsauftrag. Bei mehreren Objekten, z. B. im Rahmen größerer Portfolios, sind Rabatte möglich.
Für kleinere Aufträge oder gutachterliche Stellungnahmen kann alternativ auch eine stundenweise Abrechnung erfolgen.
Eine Kosteneinschätzung erfolgt nach dem Erstgespräch und der Klärung des Auftragsumfangs.
Ich bin in Freiburg ansässig und vor allem im südwestdeutschen Raum unterwegs. Sehr gern übernehme ich auch Aufträge in Frankfurt sowie in anderen Regionen Deutschlands - je nach Projekt auch bundesweit.
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude unter normalen Umständen noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei fließen unter anderem Baujahr, Zustand, Modernisierungen und der Instandhaltungsstand in die Bewertung ein.
Für vermietete oder betrieblich genutzte Immobilien ist das insbesondere aus steuerlicher Sicht von Bedeutung. Das Finanzamt setzt pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) bzw. 40 Jahren (2,5 % bei Baujahren bis 1924) an. Mit einem Gutachten kann eine verkürzte Restnutzungsdauer nachvollziehbar belegt werden – und so eine höhere Abschreibung ermöglicht werden.
Gerade bei Gebäuden, die älter als 40 Jahre sind, kann sich die Prüfung einer abweichenden (verkürzten) Restnutzungsdauer im Rahmen steuerlicher Abschreibungen deutlich lohnen. Bei Gewerbeobjekten ist eine solche Prüfung und der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer auch bereits bei neueren Baujahren wirtschaftlich sinnvoll und daher empfehlenswert.
Welche steuerliche Auswirkung kann ein Restnutzungsdauergutachten haben?
Ein Restnutzungsdauergutachten bietet die Möglichkeit, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes sachgerecht nachzuweisen – wie es § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorsieht.
Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 2. Juni 2025, Az. 14 K 654/23 E) hat diese Praxis erneut bestätigt: Ein Gutachten nach ImmoWertV kann ausreichen, um eine verkürzte Restnutzungsdauer durchzusetzen – und Finanzämter dürfen dies nicht ohne triftigen Grund ablehnen.
Wird der Nachweis anerkannt, erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag (AfA) – und das kann über viele Jahre zu einer deutlichen steuerlichen Entlastung führen.
Gerade bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden kann sich das wirtschaftlich spürbar lohnen.
Beispiel (vereinfacht):
Ein vermietetes Gebäude (Baujahr 1960), in den letzten 20 Jahren kaum instandgehalten, mit einem Gebäudeanteil von 500.000 €.
Das Finanzamt setzt pauschal 2 % AfA an → 10.000 € Abschreibung jährlich.
Ein Gutachten weist eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach → 4 % AfA = 20.000 € jährlich.
Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt sich:
Hinweis: Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von der Anerkennung durch das Finanzamt und Ihrer individuellen Situation ab. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Ich erstelle solche Gutachten fachlich fundiert, nachvollziehbar und individuell auf Ihre Immobilie abgestimmt.
Ja – in jedem Fall biete ich ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an.
Dabei klären wir gemeinsam, worum es bei Ihrem Anliegen geht, welche Informationen oder Unterlagen benötigt werden und welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kosten entstehen erst, wenn Sie mir einen konkreten Auftrag erteilen.
Sie haben Fragen oder möchten ein Gutachten beauftragen?
Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie mir direkt.
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